Der Verein Wohngemeinschaft Wittland e.V. wurde 1959 gegründet.
Zweck des Vereins ist die Wahrnehmung der Interessen aller Mitglieder im Hinblick auf den Gemeinschafts-Charakter der Eigenheimsiedlung. Im Wesentlichen ist damit die Verwaltung der Gemeinschaftsflächen gemeint.

Die Wohngemeinschaft Wittland e.V. ist ein gemeinnütziger Verein zur Verwaltung der Gemeinschaftsflächen und Erhalt des Charakters der Eigenheimsiedlung im Wittland. Seit Gründung des Vereins konnte der Vorstand bisher immer aus den eigenen Mitgliedern besetzt werden, dies ist auch zur Erhalt der Gemeinnützigkeit des Vereins notwendig. Laut Satzung sind 5 Personen für den Vorstand festgelegt.
Diese teilen sich in die folgenden Ämter auf:
- 1. Vorsitzende/r
- 2. Vorsitzende/r
- Kassenwart/in
- Schriftführer/in
- Beisitzer/in
Der Vorstand führt sein jeweiliges Amt ehrenamtlich aus und erhält dafür eine in unserer Beitragsordnung festgelegte Aufwandsentschädigung. Um die Gemeinschaftsflächen zu verwalten trifft sich der Vorstand circa 4-5 Mal im Jahr zu einer Vorstandssitzung. Hier werden aktuelle Themen besprochen und Beschlüsse beschlossen u.a. für eventuell anstehende Instandsetzungen. Zur Verwaltung der Gemeinschaftsflächen gehört u.a. auch der Einzug der jährlichen Mitgliedsbeiträge und der Beitritt und Austritt von Mitgliedern.
Weiterhin hält der Vorstand 1 Mal jährlich die Hauptversammlung für alle Mitglieder des Vereins ab um diese über das vergangene und bevorstehende Jahr zu informieren. Hier werden größere Instandhaltungsmaßnahmen und Kostensteigerungen die in den Finanzplan einfließen vorgestellt.
Ebenso erfolgt die Wahl des Vorstands alle 2 Jahre bei der Jahreshauptversammlung (derzeit immer in ungeraden Jahren).
Ein Prüforgan des Vereins sind die 2 Kassenprüfer/innen. Diese prüfen 1 Mal jährlich das Kassenbuch auf eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Mittelverwendung. Der Bericht der Kassenprüfer/innen erfolgt bei der Jahreshauptversammlung. Die Kassenprüfer/innen werden jährlich neu gewählt.
Für alle Ämter sind Mitglieder gesucht die sich zur Wahl stellen lassen. Gerne kann der Vorstand bei Fragen zum jeweiligen Amt angesprochen werden.