Wohngemeinschaft Wittland e.V.
“Sülldorf ist lebenswert”
“Hier fühlen sich Jung und Alt wohl”
“Unsere Gemeinschaft ist stark”
Hinweis vom Vorstand:
Aus gegebenen Anlass weisen wir daraufhin, dass gemäß Satzung bei Veräußerung oder Erbe des Grundstücks folgendes zu beachten ist:
§6
(1) Bei vertraglicher Rechtsnachfolge hat der Veräußerer des Grundstücks die Verpflichtung zur Mitgliedschaft im Verein zum Gegenstand des Veräußerungsvertrages zu machen.
(2) Der Veräußerer hat seinen Anspruch gegen den Erwerber auf Beitritt und Zugehörigkeit zum Verein auf Anfordern an den Verein abzutreten.
(3) Der Veräußerer hat den beabsichtigten Abschluss eines Veräußerungsvertrages dem Vorstand vorab und unverzüglich anzuzeigen und eine Teilausfertigung des Vertrages insoweit vorab zur Einsichtnahme vorzulegen, als er die Verpflichtung zu Abs. (1) zum Gegenstand hat.
Wir bitten alle Mitglieder die Ihr Grundstück verkaufen oder vererben diese Regelung zu beachten.
NEU! Mitgliedsantrag digital über MeinVerein
Unsere neuen Mitglieder können sich ab sofort ganz einfach digital über MEINVEREIN als Mitglied bei der Wohngemeinschaft Wittland e.V. aufnehmen lassen.
Erstellen Sie ein Konto bei Buhl und füllen Sie den Mitgliedsantrag digital aus.
Tipp: Laden Sie sich auch gleich die App herunter um über alle Neuigkeiten informiert zu bleiben und Ihre Daten jederzeit griffbereit zu haben.
Mitglieder können nur Eigentümer der Grundstücke in der Wohngemeinschaft Wittland eV werden und pro Grundstück nur ein Mitglied. Bei gemeinsam eingetragenen Eigentümer müssen diese bitte sich auch gemeinsam als ein Mitglied registrieren.